18.5.2021
Der Impfnachweis ist ein Reisedokument, kein medizinisches Dokument. Vor diesem Hintergrund ist es nicht originäre Aufgabe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, solche Nachweise auszustellen. Die Arztpraxis ist kein zweites Bürgeramt. Wir sind aber grundsätzlich bereit, solche Nachweise für diejenigen auszustellen, die auch in der Praxis geimpft worden sind