Wer sollte eine "Booster-Impfung" erhalten?

8.11.2021

Aktuell zur "Booster"-Impfung:  Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt zur Auffrischung des Impfschutzes gegen Corona (COVID-19) eine zusätzliche Impfstoffdosis (Booster- Impfung) mit einem mRNA-Impfstoff für folgende Personengruppen: • Personen ab einem Alter von 70 Jahren.    • Bewohnerinnen und Bewohner sowie Betreute in Pflegeeinrichtungen  für ältere Menschen; aufgrund des erhöhten Risikos von COVID-19- Ausbrüchen gilt dies auch für Personen jünger als 70 Jahre. • Pflegepersonal und diejenigen, die  direkten Kontakt zu pflegenden Personen haben - in Pflege-Einrichtungen für ältere Menschen oder der Pflege anderer Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID- 19-Krankheitsverläufe. • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten. • Personen mit einer Immunschwäche .    • Personen, die eine Impfstoffdosis von Johnson & Johnson erhalten haben, wird zur Optimierung des Impfschutzes eine weitere Impfung empfohlen. Diese zweite Impfung soll mit einem mRNA-Impfstoff (Comirnaty® oder Spikevax®) ab 4 Wochen nach der Impfung mit Johnson & Johnson erfolgen.  • Die Auffrischimpfung soll bei allen anderen Corona Impfungen etwa  sechs Monate nach der letzten Corona Impfung vorgenommen werden. 

STIKO empfiehlt Corona-Booster

8.10.2021

STIKO empfiehlt Corona-Booster für über 70-Jährige und einmalig mit Janssen geimpfte.   Die STIKO hat einen Beschlussentwurf mit Empfehlungen zur COVID-Auffrischungsimpfung bei Personen über 70 Jahre sowie für bestimmte Risikogruppen veröffentlicht. Zu diesen Indikationsgruppen gehören: Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des höheren Ausbruchspotenzials sind hier auch Bewohner im Alter von < 70 Jahren eingeschlossen. Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID sowie Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt. Die STIKO empfiehlt außerdem, nach einer Impfung mit der „COVID-19 Vaccine Janssen“ eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab vier Wochen nach Grundimmunisierung zu verabreichen. Grund dafür: „Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden“, so die STIKO. Zudem sei für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen zugelassenen Vakzinen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet worden.

3. COVID-IMPFUNG?

3.10.2021

Derzeit überarbeitet die STIKO Ihre Empfehlungen. Auch wenn einiges bei allen vollständig Geimpften für eine zügige Auffrischimpfung nach 6 Monaten spricht, so richten wir uns derzeit nach den Empfehlungen der STIKO und impfen z.Zt. nur Patienten mit Immunschwäche. Wir sind geggenüber der zurückhaltende Impffreigabe nicht unkritisch,denn: Eine Corona-Auffrischungsimpfung bei Menschen über 60 Jahren erhöht die Schutzwirkung des BioNtech-Mittels einer aktuellen Studie zufolge beträchtlich. So habe es bei zweifach Geimpften in Israel mehr als 10 Mal so viele nachgewiesene Infektionen und knapp 20 Mal mehr schwere Erkrankungen gegeben als bei 3-fach-Geimpften, schreiben israelische Forscher im „New England Journal of Medicine“ (September 15, 2021 DOI: 10.1056/NEJMoa2114255).  

Buchung von Einzelterminen in Nordrhein ab sofort möglich

5.7.2021

Das Angebot richtet sich insbesondere an Genesene, die nach bereits durchgemachter Coronainfektion nur noch eine Auffrischungsimpfung benötigen. Ebenso können Erstgeimpfte mit dem Impfstoff von AstraZeneca, die nun in einem Impfzentrum eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) in Anspruch nehmen möchten, einen Einzeltermin über die KV buchen – etwa für den Fall, dass die ursprünglich für die Erstimpfung konsultierte Haus- oder Facharztpraxis kurzfristig über keinen mRNA-Impfstoff verfügt (so wie in unserer Praxis!). Vor allem mit Blick auf die geordnete Impfdokumentation sollte aber grundsätzlich weiterhin die Zweitimpfung am Ort der Erstimpfung erfolgen also in der Praxis. Aber da hat Herr Spahn und Hausärzte ja bekanntlich einfach übergangen.... (Wahltag ist Zahltag!) Personen, die einen einzelnen Termin buchen möchten, können sich unter der Rufnummer 0800 116 117 01 an das Termin-Call Center der KV Nordrhein wenden. Auch online ist unter https://termin.corona-impfung.nrw prinzipiell eine Einzelbuchung möglich. Nach der Registrierung und Auswahl des Impfzentrums müssen Nutzer allerdings derzeit noch formal zwei Termine - sowohl für eine (neue) Erst- als auch für eine Zweitimpfung (!) - auswählen und den zweiten Termin dann zu einem späteren Zeitpunkt separat online oder telefonisch stornieren. Diese Funktion soll zeitnah durch entsprechende Software-Anpassungen vereinfacht werden.  Ebenfalls wichtig: Erstgeimpften mit AstraZeneca, die nun ihre Zweitimpfung in einem Impfzentrum wahrnehmen möchten, kann aus technischen Gründen vor Ort kein Impfzertifikat ausgestellt werden, da im Impfzentrum die vollständigen Datensätze aus Erst- und Zweitimpfung in diesen Fällen nicht vorliegen. Zum Ausstellen des Impfnachweises müssten sich Impflinge dann alternativ an eine Apotheke oder Praxis wenden, um dort das Zertifikat kostenlos zu erhalten. 

!!!! Impfungen ab sofort wieder in den Impfzentren möglich !!!

29.6.2021

o   Ab dem 26. Juni 2021 können alle impfwilligen Personen ab 16 Jahren einen Termin im Impfzentrum buchen. o   Bei Impfungen mit dem Impfstoff der Firma AstraZeneca ist künftig ein Impfintervall von acht Wochen anzusetzen. o   Laufzeit der Impfzentren endet zum 30. September 2021  

Erneut Termine Im Impfzentrum verfügbar!

21.6.2021

folgenden Personengruppen können ab heute (21.06.2021) einen Termin im Impfzentrum buchen: (im Gegensatz zu uns erhalten die Impfzentren auch genügend Impfstoff!) Personen ab 60 Jahren Personen ab 16 Jahren mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Erkrankungsverlauf nach einer SARS-CoV-2-Infektion - der Nachweis der entsprechenden Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des behandelnden Arztes, die zum Impfzentrum mitzubringen ist. Der Nachweis erfolgt nicht im Rahmen der Terminbuchung über die KV.   Beschäftigte in Krankenhäusern (sofern noch keine Impfung über den Arbeitgeber oder die Kommune erfolgt) sowie   Beschäftigte in (teil-)stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Terminbuchungen sind über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein möglich - online über https://termin.corona-impfung.nrw/home ab 7 Uhr oder telefonisch unter 0800 116 117 01 ab 8 Uhr. Das MAGS stellt im Rheinland hierfür zunächst gut 40.000 Impfdosen des Herstellers Biontech bereit.

Digitales Impfzertifikat nicht von Ende JUNI in Arztpraxen möglich!!

10.6.2021

Ab dem kommenden Montag (14.06.) soll das Zertifikat in Apotheken zu bekommen sein, allerdings wird dies noch nicht in den nordrheinischen Arztpraxen und Impfzentren möglich sein! Der Ausdruck der E-Zertifikate in den Impfzentren wird voraussichtlich erst Ende Juni möglich sein. Hierzu laufen noch Abstimmungen mit dem NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) und IBM/UBIRCH als den für die Entwicklung des digitalen Impfpasses zuständigen Unternehmen. Alle diejenigen, die im Impfzentrum bereits ihre Zweitimpfung erhalten und ihren Termin über die KV Nordrhein oder die Kommunen gebucht haben, bekommen ihr E-Zertifikat automatisch in den nächsten Wochen per Post zugeschickt. Über den darinstehenden QR-Code können die Daten in die dafür vorgesehenen Apps wie „CovPass“ oder die Corona-Warn-App hochgeladen werden. 

Die Aufhebung der Priorisierung geht leider nicht einher mit einer Erhöhung der Liefermengen an Impfstoff für die Arztpraxen

6.6.2021

Unser Praxisteam tut alles, um möglichst rasch eine Vielzahl von Impfungen in der Praxis durchzuführen. Die Zuteilung der Impfstoffe wird zentral geregelt und ist von der Menge und dem Zeitpunkt der Lieferung nicht planbar. Wir werden unsere Patienten für einen Impftermin kurzfristig kontaktieren. Die Aufhebung der Priorisierung führt zu einem nicht mehr zu bewältigenden Ansturm. Die Arztpraxen erhalten aber nach wie vor nur gänzlich unzureichende Mengen an Impfstoff. Die Durchführung von Impfungen bei Jugendlichen wird erst möglich sein, wenn eine Richtlinie der StiKo vorliegt. Bitte vermeiden Sie unbedingt telefonische Terminanfragen wegen einer Impfung gegen das Corona-Virus. Leider können wir ab sofort auch keine Mail-Anmeldungen zu unserer Warteliste mehr annehmen. Bitte melden Sie sich in Ihrem zuständigen Impfzentrum zur Impfung an. Wir werden wie bisher bei unseren Patientinnen und Patienten eine Priorisierung nach Dringlichkeit der Impfung durchführen und diese telefonisch bzw. über unseren Praxismessangerger MEDFLEX über einen Impftermin selbst informieren. Für alle weiteren Fragen und die Durchführung der Impfung steht Ihnen Ihr zuständiges Impfungszentrum zur Verfügung.

„Die Niedergelassenen sind nicht die Resterampe beim Impfen“

28.5.2021

Die Impfbereitschaft der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen ist riesig – wird aber durch eine stockende Impfstoffversorgung gebremst. Fast 70.000 Vertragsärzte würden sich mittlerweile an der Corona-Impfkampagne beteiligen und damit tagtäglich mit ihren medizinischen Fachangestellten Enormes leisten, sagte KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassen. „Klar ist aber: Man muss die Kolleginnen und Kollegen auch impfen lassen“, so KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. Leider sei die Versorgung der Praxen mit Impfstoff entgegen der politischen Zusagen extrem unsicher und kaum planbar. „Das lässt den Impfturbo stocken. Das ist für die engagierten Kolleginnen und Kollegen enttäuschend: Sie wollen impfen, sie stehen bereit – aber können nicht so, wie sie wollen, weil es noch immer zu wenig Impfstoffe gibt.“ Gassen, Hofmeister und KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel sprachen den niedergelassenen Haus- und Fachärzten sowie allen MFAs gemeinsam mit allen Vorständen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Dank und Anerkennung aus – und richteten einen Appell an die Politik. „Wir brauchen – und zwar so schnell wie möglich – endlich Verlässlichkeit, Planbarkeit und ausreichende Impfstoffmengen für die Praxen“, sagte Gassen. Und weiter: „Dass Betriebsärzte mitimpfen, ist sinnvoll, wenn es mehr Impfstoff gibt. Es darf dadurch aber nicht zu Kürzungen der Liefermengen in den Praxen kommen.  Gerade mit Wegfall der Priorisierung ab dem 7. Juni brauchen die Praxen deutlich mehr und nicht weniger Impfstoff.“ Hofmeister ergänzte: „Die Niedergelassenen sind nicht die Resterampe beim Impfen. Impfstoffmengen dürfen nicht einseitig aus Beständen der Praxen gekürzt werden, um diese umzuverteilen.“ Es sei schlimm, wenn Patienten ihren Ärger vor allem am Praxispersonal auslassen würden: „Das geht nicht! Dieser Ärger trifft die Falschen, die die Situation nicht zu verantworten haben. Verantwortlich sind die politischen Entscheider auf Bundes- und Landesebene“, betonte Gassen. Am 31. Mai startet die KBV eine Kampagne. Ziel ist es nach eigenen Angaben, den großen Einsatz der Niedergelassenen deutlich zu machen. Auf Plakaten und in Anzeigen sind Hausärzte, Fachärzte und Patienten zu sehen mit der Botschaft: „Eine Dosis Vertrauen. Eine Dosis Impfstoff. Eine Dosis Freiheit.“ Mehr als 6.000 Betriebsärzte haben Impfstoffdosen bestellt Unterdessen wurde am Freitag bekannt, wie viele Betriebsärzte ab 7. Juni an der Corona-Impfkampagne teilnehmen. Mehr als 6000 hätten eine Bestellung abgegeben, teilte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministerium in Berlin mit. Sie erhalten demnach zum Start in der Woche vom 7. Juni 702.000 Dosen des Impfstoffs von Biontech/Pfizer. Jeder Betriebsarzt solle in dieser Woche eine zugesicherte Mindestmenge von 102 Dosen erhalten. „Geimpft werden kann flächendeckend – in den großen Betrieben ebenso wie in kleinen und mittleren“, sagte die Sprecherin. Jeder Betriebsarzt habe die Möglichkeit, eine Bestellung aufzugeben. In Deutschland sind auch am Donnerstag mehr Zweit- als Erstimpfungen durchgeführt worden. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Freitag (Stand: 9.55 Uhr) erhielten fast eine Millionen Menschen eine Spritze, 600.675 davon bekamen ihren vollen Impfschutz. Insgesamt sind den Angaben zufolge bisher 42,1 Prozent (35 Millionen) der Bevölkerung mindestens einmal geimpft und 16,4 Prozent (13,7 Millionen) vollständig.

Ohne ausreichende Impfstofflieferung können wir nicht impfen

23.5.2021

Begrenzte Bestellmenge pro Arzt   COVID-19-Impfstoff Comirnaty®: maximal 24 Dosen (4 Vials) für Erstimpfungen COVID-19-Impfstoff Vaxzevria®: maximal 20 Dosen (2 Vials) für Erstimpfungen   Somit können wir also maximal 44 Patienetn in der laufenden Woche Impfen!!! Vor allem von der Biontech-Vakzine werden deutlich weniger Dosen in die Praxen kommen als angekündigt. In der Woche vom 31. Mai bis 6. Juni seien es lediglich 2,2 Millionen Impfstoffdosen. Geplant waren rund 3,3 Millionen Dosen.  Wegen verzögerter Freigaben werde zudem von Astrazeneca eine Lieferung später erfolgen. 300.000 Dosen können demnach erst Mitte der Woche an die Arztpraxen ausgeliefert werden. Rund 720.000 Impfstoffdosen kommen vom Hersteller Johnson & Johnson.  Vom Covid-19-Impfstoff Comirnaty können nach Angaben der KBV für Erstimpfungen bis zu 24 Dosen (4 Vials) geordert werden, von Astrazeneca maximal 20 Dosen (2 Vials). Sofern mit Vaxzevria bereits Zweitimpfungen erfolgten, könne es sein, dass Ärzte keine Impfstoffdosen für Erstimpfungen erhielten. Für den Impfstoff von Johnson & Johnson gebe es keine Obergrenze. „Wenn die Zahl der Ärzte, die bislang Janssen® bestellt haben, nahezu konstant bleibt, bekommt jeder Arzt rund 25 Dosen (5 Vials)“, schreibt die KBV.